Private Krankenversicherung, wer bietet mehr
?
Je höher die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (individual health insurance) klettern und je stärker dort zugleich die Leistungen gekürzt
werden, desto attraktiver erscheint vielen Versicherten der Wechsel in eine Private Krankenversicherung, kurz
PKV. Wer eine private Vollversicherung abschließen möchte, muss allerdings gewisse
Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere ist bei Angestellten ein gewisses Einkommen erforderlich, das oberhalb
der so genannten Pflichtversicherungsgrenze liegen muss. Die Grenze wird von Zeit zu Zeit angepasst, im Jahr
2009 liegt sie bei 48.600 Euro jährlichem Einkommen, das entspricht 4.050 Euro monatlich. Arbeitnehmer, deren
Einkünfte diese Summen übersteigen, können entweder freiwillig in der gesetzlichen Kasse verbleiben oder sich
für eine Private Krankenversicherung entscheiden. Selbständige und Freiberufler haben diese Möglichkeit
unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte.
Die privaten Gesellschaften bieten aber nicht nur eine Vollversicherung als Sorglospaket an,
sondern sie haben auch diverse Zusatzversicherungen im Portfolio. Diese können sowohl von Privatversicherten als
auch von Mitgliedern der gesetzlichen Kassen in Anspruch genommen werden. So besteht beispielsweise die
Möglichkeit, durch eine private Zusatzversicherung in den Genuss besserer Behandlungen und geringerer Zuzahlungen
beim Zahnarzt zu kommen.
Grundsätzliche Unterschiede zwischen den gesetzlichen Kassen und der PKV ergeben sich bei der Berechnung der
Beitragshöhe für eine Vollversicherung. Im gesetzlichen System wird stets ein prozentualer Anteil des Einkommens
fällig. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds ist dieser Satz bei allen gesetzlichen Kassen in Deutschland
gleich hoch, manche Kassen verlangen allerdings darüber hinaus Zusatzbeiträge. Um gut verdienende Mitglieder nicht
überproportional an den Kosten des gesetzlichen Krankenversicherungssystems zu beteiligen, hat der Gesetzgeber eine
Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Sie definiert ein Jahreseinkommen, bis zu dem die Beiträge erhoben werden.
2009 liegt die Summe bei 44.100 Euro, sie erhöht sich regelmäßig von Jahr zu Jahr. In der Praxis führt die
Beitragsbemessungsgrenze dazu, dass ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von zum Beispiel 100.000 Euro
lediglich von einem Teil seines Gehalts, nämlich 44.100 Euro, Beiträge abführen muss. Die übrigen 55.900 Euro
werden hingegen nicht zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen. Im Gegensatz zur prozentualen
Berechnung des Beitrags bei den gesetzlichen Kassen erheben die Privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge dem
Versicherungsrisiko entsprechend. Deshalb liegen die Sätze für junge und gesunde Versicherte deutlich niedriger als
für ältere Kunden mit möglichen Vorerkrankungen.
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