Versicherungscheck bei Gebrauchtwagen
Als Privatperson hat man in der Regel zwischen zwei Leasingformen die Wahl. Die erste ist das so
genannte Kilometerleasing, das einige Vorteile im Vergleich mit sich bringt. Denn wie der Name schon verrät wird
nur die Kilometerzahl berechnet. Gerade für Autofahrer die wenig fahren, ist diese Art des Leasings genau richtig.
Je weniger Kilometer gefahren werden, um so niedriger fallen die monatlichen Raten aus. Doch all zu niedrig sollten
sie nicht ausfallen, da jeder zuviel gefahrene Kilometer beim Leasinggeber nachgezahlt werden muss. Darum sollte
man vor Vertragsabschluss genau berechnen. Natürlich spielen auch die Automodelle eine entscheidende Rolle beim
Leasing (contract hire). Wenn man sich für ein kleines Fahrzeug entscheidet fallen ebenso die Raten niedriger
aus.
Doch auch beim Kilometerleasing muss der Zustand des Autos bei Vertragsende in einem Topzustand sein. Ist dies
nicht der Fall, wird es nicht gerade günstig für den Leasingnehmer. Lediglich die regulären Abnutzungserscheinungen
und die Wertminderung durch das Fahrzeugalter sind meist beim Vertrag mit inbegriffen
Das Restwertleasing ist eine Variante des Fahrzeugmietens, dass einige Unterschiede zum Kilometerleasing aufweist.
So fehlt die objektive Überwachungsmöglichkeit für Leasingnehmer. Doch es gibt auch Vorteile beim Restwertleasing.
Zunächst muss aber einen Restwert beim Vertragsabschluss festgelegt werden. Beim Vertragsende kommt dann dieser
Wert ins Spiel. Denn nun liegt es am Leasinggeber, wie hoch dieser das geleaste Auto verkauft. Wenn man dann Glück
hat, verkauft der Leasinggeber das Fahrzeug über den Restwert. Bei einem Mehrerlös erhält der Vertragsnehmer 75%
und der Geber 25%. Verkauft er das Auto unter dem Restwert, muss der Leasingnehmer die Kosten tragen. Aber man kann
das geleaste Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen (second hand cars) selber kaufen oder verkaufen. Meist bietet dies den
größeren Vorteil.
Doch ganz gleich für welche Form des Leasens man sich entscheidet, Laufende Kosten wie versicherung, Wartung und
Reparatur müssen bei einem Neufahrzeug und auch bei einem Gebrauchtwagen (second hand cars) vom Leasingnehmer
übernommen werden.
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